Kautionsregelung

Kautionsregelung

💡 Kurz erklärt: Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die bei Abholung fällig wird und nach fehlerfreier Rückgabe sofort zurückerstattet wird.

1. Zweck der Kaution

Die Kaution dient als Sicherheitsleistung für den ordnungsgemäßen Umgang mit den Mietgeräten und wird bei einwandfreier Rückgabe in voller Höhe zurückerstattet.

2. Kautionshöhe nach Gerät

  • Zuckerwattemaschine: 50 €
  • Popcornmaschine: 75 €
  • Glühweintopf: 30 €
  • Servier- & Transportwagen: 25 €
  • Beamer Full-HD (LG PF80G): 150 €
  • Slushmaschine: 150 €

Bei Paketen gilt die höchste Einzelkaution – keine Kumulation.

3. Zahlungsweise

Die Kaution ist bei Abholung in bar oder per Sofortüberweisung zu entrichten. EC-Karte oder PayPal nach Absprache möglich.

4. Rückerstattung

Die Kaution wird sofort bei Rückgabe zurückerstattet, wenn das Gerät vollständig und unbeschädigt zurückgegeben wurde und keine außergewöhnliche Verschmutzung vorliegt.

5. Einbehalt der Kaution

Die Kaution kann einbehalten werden bei: nachgewiesenem Schaden, Verlust von Teilen, außergewöhnlicher Verschmutzung oder nicht erfolgter Reinigung trotz gebuchtem Service.

6. Reinigungsservice

Gegen eine Pauschale von 25 € kann der Reinigungsservice hinzugebucht werden. Eine grobe Verunreinigung kann dennoch zusätzliche Kosten verursachen.

7. Fragen zur Kaution

📞 0172 8340987
✉️ info@pulheimer-zuckerkiste.de
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Stand: November 2025

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